Immobilien-/Liegenschaftsrecht
Kauf- und Verkauf oder Schenkung von Liegenschaften
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Hauses, oder eines Grundstücks sind viele Fragen zu klären und viele Dinge im Vorfeld zu überprüfen. Dies beginnt bei der Einsichtnahme in das Grundbuch, der Prüfung der bestehenden Vertragssituation (zB Wohnungseigentumsvertrag) oder der Klärung von Widmungen, der Aufschließung und reicht hin bis zur Prüfung von baubehördlichen Genehmigungen.
Von Bedeutung sind Belastung des Objektes durch Hypotheken, Dienstbarkeiten oder sonstige Außenstände. Ebenso sind Lastenfreistellungen zu erwirken oder Pfandrechte einzuverleiben.
Mag. Mühlfellner für die Errichtung von Liegenschaftskaufverträgen tätig und berät Sie bei der
⇒ Vertragserrichtung und der
⇒ treuhändigen Abwicklung
des Erwerbs und des Verkaufs von Eigentumswohnungen, Häusern und sonstigen bebauten sowie unbebauten Liegenschaften.
⇒ treuhändige und gesicherte Zahlungsabwicklung über
⇒ und alle erforderlichen Eintragungen im Grundbuch.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.