Eine Facebook-Nutzerin stellte ein Urlaubsfoto auf Facebook. Womit sie jedoch nicht gerechnet hatte war, dass das Foto von einer Zeitung verwendet wurde und diese sich dabei auf die Nutzungsbedingungen von Facebook berief.
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Eine Facebook-Nutzerin stellte ein Urlaubsfoto auf Facebook. Womit sie jedoch nicht gerechnet hatte war, dass das Foto von einer Zeitung verwendet wurde und diese sich dabei auf die Nutzungsbedingungen von Facebook berief.
Ist das Hochladen von Bildern in einen privaten Cloud-Speicher eine öffentliche Zurschaustellung der Bilder im Sinne des Urheberrechts oder gar eine rechtswidrige Verbreitung?