Designrecht

 

Mit dem Design gewinnt ein Erzeugnis an Individualität. Gewerbliche Produkte und Erzeugnisse können effizient gegen Nachahmung durch Anmeldung eines Designs (sogenanntes Geschmacksmuster) geschützt werden. Durch eine Registrierung können andere von einer unberechtigten Nachahmung abgehalten werden.

 

Mag. Mühlfellner berät Unternehmen in allen Fragen rund um

  • die Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung)
    • in Österreich
    • eines europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
  • den Schutz und die Verteidigung des Designs
  • Lizenzierung
  • Designübertragung
  • Bekämpfung von Produktpiraterie im Zusammenhang mit gefälschten Produkten, organisation europäischer und internationale Zollüberwachungen gegen illegalen Warenhandel (Aus- und Einfuhrkontrollen, Schulungen etc

 

 


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