IT- und Softwarerecht
Softwareprogrammierung reicht von der Erstellung einfacher Apps und Tools unter Einsatz vorgegebener Programmierwerkzeuge bis hin zur Herstellung komplexer Computersoftware, Computerspiele und Datenbanklösungen. Daneben gibt es Hosting und Housing von Diensten sowie die Auslangerung ganzer Unternehmensinfrastrukturen (Hosted Desktops).
Die Kanzlei von Mag. Mühlfellner berät Unternehmen in allen Fragen rund um
• Verhandlung und Verfassen von Softwareverträgen
• Auftragsverträge für die Programmierung von Individualsoftware
• Nutzungsbedingungen
• Lizenzverträge
• Hostingverträge
• Housingverträge
• Service-Level-Agreements
• Datenschutz
• Cookierichtlinien