Filmproduktion und Recht

 

Filmproduktion ist ein vielfältiger und komplexer Vorgang. Beginnend bei der Auswahl und Sicherung des richtigen Stoffes, dem Drehbuch, Produktionsvorbereitungen, dem eigentlichen Dreh und der Postproduktion bis hin zu Vertrieb und Verwertung des Films. Dabei stellen sich Unmengen an Fragen im Zusammenhang mit den Rechten, den Haftungen, Filmförderungen und Verwertungsgesellschaften und vielem anderen mehr.

 

Mag. Mühlfellner berät Medienunternehmen umfassend hinsichtlich aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Stoffauswahl, der Sicherung der Rechte, der Vertragserrichtung bis hin zum Vertrieb und dem Schutz von Filmrechten:

  • Vertragserrichtung
    • (Welt)Verfilmungsverträge
    • Drehbuchverträge
    • Optionsverträge
    • (Ko-)Produktionsverträge
    • Filmförderung
    • Auftragsproduktion
    • Verträge mit den Filmurhebern
    • Filmusikverträge
    • Verträge mit den Mitwirkenden der Filmproduktion
    • Rechteakquise
    • Lizenzverträge, Nutzungsverträge für eingeschnittenes Material
    • Versicherungsverträge
    • uvam.
  • Schutz und Rechteverfolgung bei der Verletzung von Filmrechten
  • Filmvertrieb
  • Haftungssrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Filmherstellung

 


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