Fotografie und Recht

 

Fotos, Schnappschüsse, Bilder, Fotografien, Lichtbilder und Werke der Lichtbildkunst haben etwas gemeinsam. Mit nur einem Blick werden Emotionen transportiert, Gefühle erzeugt und Menschen zum Nachdenken angeregt. Obwohl die moderne digitale Fototechnik heute im Grunde jedem das Fotografieren ermöglicht, ist in einem Foto eines Profis Kunst und Können sofort spürbar.

Ob einfache Lichtbilder oder Werke der Lichtbildkunst, mit jedem Foto sind Rechte verbunden.

Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wer Urheber eines Fotos ist und was bei der Nutzung zu beachten ist. Es beginnt bereits bei der Wahl des Motivs, bei den abgebildeten Personen aber auch den Dingen, die fotografiert werden und es geht hin bis zur Verwertung und Nutzung der Bilder durch Dritte.

 

Die Kanzlei von Mag. Mühlfellner berät Sie gerne bei

  • Vertragsgestaltung für Auftragsshootings
  • Gestaltung von Nutzungsvereinbarungen
  • Klärung von Rechtsfragen bei der Bildbearbeitung
  • Abschluss von Vereinbarungen zwischen kooperierenden Fotografen
  • Gestaltung von Verträgen mit Agenturen und Fotorepräsentanzen
  • Wahrnehmung und Verfolgung von Rechten
  • Rechtsverteidigung

 

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