Musikproduktion und Recht

 

Ein Hit, ein Song, ein Album. Der Vertrieb von Musik hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert und verlagert sich zunehmend vom klassischen Tonträgerverkauf in Vertriebsformen im Internet. Entsprechend ist dies bei Vertragsabschlüssen im Bereich der Musikproduktion zu berücksichtigen.

 

Mag. Mühlfellner berät Medienunternehmen und vertritt bei der Verhandlung und Errichtung von

  • Künstlerverträgen
  • Exklusivkünstlerverträgen
  • Studiomusikerengagements
  • Bandübernahmeverträgen
  • Vertriebsverträgen
  • Auftragsmusiken und Produktionsverträgen
  • Veranstaltungsverträgen
  • Filmmusikverträgen
  • Werbejingles
    etc

 

 

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